(* Für an das Lebensalter gebundene Rabatte ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Tour-Buchung anzugeben.  Machen die Eltern von mitreisenden Kindern falsche Altersangaben um Preisnachlässe zu erlangen, so liegt eine Vertragsverletzung vor. Die Eltern sind zur Zahlung des Erfüllungsschadens (Differenzbetrag) verpflichtet. Zudem liegt ein Eingehungsbetrug zum Nachteil des Tour-Anbieters vor, so dass eine deliktische Haftung verwirklicht ist. SANTI TOUR behält sich das Recht vor, jederzeit eine Kopie des Ausweises des Kindes zu verlangen. Wird diese nicht vorgelegt kann es zum Ausschluss der Teilnehmer an der Tour kommen und die Gesamtsumme der Tour wird fällig.)