Alkohol & Drogen

Drogenbesitz und -konsum:
In Mexiko ist der Besitz sowie der Konsum von Drogen strengstens verboten und wird mit einer Mindeststrafe von 10 Jahren Haft geahndet. Touristen sollten daher unter allen Umständen jeglichen Kontakt mit Drogen vermeiden. Insbesondere in Touristengebieten oder an Stränden kommt es häufig vor, dass man direkt angesprochen wird – etwa mit Angeboten zum Drogenkauf. Wo Nachfrage besteht, ist auch ein Markt vorhanden – aber Vorsicht! Immer wieder geraten Urlauber durch solche Situationen in Polizeirazzien, etwa am Strand oder in Diskotheken.

 

Unser dringender Rat:

Finger weg von Drogen – kein Konsum, kein Kauf, kein Gespräch darüber! Haltet Euch konsequent von jeglichem Kontakt fern, um Euch nicht in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen.

 

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit:
Alkohol unterliegt in Mexiko ebenfalls strengen Regeln. Der Konsum in der Öffentlichkeit – also auf Straßen, Plätzen oder Stränden – ist verboten und kann mit Geldstrafen oder anderen Konsequenzen geahndet werden.

 

Wichtig zu wissen:

 

  • Die Verkaufszeiten von Alkohol sind je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt.

  • An Sonntagen ist der Verkauf im Bundesstaat Quintana Roo vollständig untersagt. In Supermärkten werden dann die Alkoholregale zu bestimmten Uhrzeiten abgesperrt (meist ab 17 Uhr)

  • vor und nach Wahlen gilt ley seca - kein Verkauf von Alkohol

 

Im Straßenverkehr gilt ein Promillegrenzwert von 0,8 – das ist zwar höher als in vielen anderen Ländern, aber dennoch ist vom Fahren unter Alkoholeinfluss dringend abzuraten, nicht zuletzt wegen steigender Polizeikontrollen und schwerster Unfälle auf den Straßen